Die Zimmer sind ca.15 qm gross, für 2 Personen Es gibt 1 Toilette , 2
Duschen., eine Waschmaschine und einen kaputten Trockner. Die Küche ist
spartanisch eingerichtet, den Herd muss man alle 5 Minuten wieder
einschalten, weil er
sich danach automatisch abschaltet.
Das Essen ist auf das notwendigste beschränkt, es wird täglich in
Esspaketen
ausgegeben, die noch schlechter sind, als die Pakete im Heim nebenan.
Es gibt 40 Euro Taschengeld monatlich. Handys werden registriert, d.h. die
Nummern notiert. .Fernsehen und Radio sind untersagt..Die Residenzpflicht
ist
auf Fürth beschränkt, d.h. es ist verboten, das Stadtgebiet von Fürth
zu
verlassen. Wird jemand beim Übertreten ertappt, bekommt er ein Bussgeld,
was ihn,
weil er es nicht bezahlen kann, und sich die Bussgelder häufen, ins
Gefängnis, erst in Strafhaft, danach in Abschiebehaft und nach
gescheiterter
Abschiebehaft wieder zurück ins Abschiebelager bringen kann
Arbeit und der Besuch von Deutschkursen sind untersagt.
Die medizinische Versorgung ist beschränkt, es muss vor Arztbesuch ein
Krankenschein beim Sozialamt geholt werde, häufig werden nur
Schmerzmittel
verschrieben, d.h. Symptome behandelt.
Besuch ist nicht gestattet, nur mit Genehmigung der Regierungsbehörden,
auch
nicht, wenn eine ausdrückliche Einladung eines Lagerinsassen vorliegt.
Ein
Besucher, der einmal über den Zaun geklettert ist, um einen Bekannten zu
besuchen, wurde von der Polizei festgenommen, aus dem Lager begleitet und
zur
Bushaltestelle gebracht. Er bekam überdies eine Anzeige wegen
Hausfriedensbruch.
Die zynisch klingende Offizielle Begründung für die Verweigerung von
Besuch
ist „der Schutz der Privatsphäre der Insassen.“
Das Lager ist umzäunt, am Eingang ist ein Drehkreuz, was elektronisch
geöffnet und geschlossen wird.Tag und nacht sitzt ein Wachmann des Wach-
und
Schließdienstes Arndt hinter einem Fenster am Eingang. Der Wachmann übernimmt
auch Hausmeisteraufgaben
Es gibt keine schriftliche Hausordnung, das einzige Personal ist der
Wachdienst, was der Willkür Tür und Tor offenlässt.
Nachts patroulliert der Wachdienst ca. stündlich mit Hund und bewaffnet
mit
Schlagstock und Elektroschockgerät durch das Lager, ca. 6-7 Mann. Die
Polizei
schaut auch allabendlich mal vorbei.
Die Insassen können das Lager verlassen, es gibt auch kein Zeitlimit. Sie
müssen sich allerdings beim Verlassen und Wiederbetreten des Lagers von
Wachdienst registrieren lassen, d.h. der Wachmann notiert die Zeit wann
jemand geht
und kommt und betätigt dann den elektrischen Drehkreuzöffner. Es ist
auch bei
Androhung von Taschengeldentzug untersagt, ausserhalb des Lagers zu
übernachten.
Bis jetzt haben 47 Personen Einweisungsbescheide erhalten, davon sind über
die Hälfte untergetaucht, 2Afrikaner wurden mit Handschellen ins Lager
gebracht, von den ca. 12-15 Menschen, die sich dauerhaft im Lager
aufhalten, wollen
5 das Land verlassen, weil sie die Verhältnisse dort nicht ertragen. Die
meisten kommen aus GusStaaten, weil die Behörden sich ausrechnen, dass
mit diesen
Staaten Rückführungsabkommen geschlossen werden können. Bisher sind die
meisten Gusstaatler Russen, es gibt aber auch einen Tschetschenen der
einen
Einweisungsbefehl bekommen hat, obwohl er bisher mit einer deutschen Frau
zusammengelebt hat, gemeinsam gemeldet war und Heiratspläne hat. Das
Konfliktpotential ist abzusehen, wenn Tschetschenen, Russen, Weissrussen,
Georgier, Armenier
und Aserbeidschaner auf so engem Raum zusammengepfercht werden. Auch dies
erscheint als ein Teil der Zermürbungsstrategie.
Alle 2 Tage sind Befragungen. Wer zu den Befragungen nicht erscheint, dem
wird das Taschengeld gekürzt. Es gibt Besprechungslisten, wer zu den
Befragungen wann erscheinen soll. Die Befragungen laufen folgendermassen
ab: Für die
Befragungen werden momentan ABM-Kräfte eingesetzt, weil die
Wohlfahrtsverbände
sich weigern bei diesem Konzept mitzuspielen. Oftmals sind das russische
Spätaussiedler, oder jüdische Kontingentflüchtlinge, die nicht
besonders gut auf
Russen zu sprechen sind. Die Befrager versuchen die Leute zu
überreden:“geh doch nach Russland zurück, da ist es schön. Da
kannst du eine Firma
gründen und Material aus Deutschland mitnehmen Hier hast du keine
Perspektive,
geh zurück nach Russland, da hast du es besser.“ Und das zu
Menschen, die
von 40Euro Taschengeld im Monat leben, die z. T. vor dem Kriegsdienst in
Tschetschenien geflohen sind, und denen bei Rückkehr heftige Strafen
(zwischen
10 und 25 Jahre Gefängnis ) drohen und denen sich der russische Staat
weigert
sie überhaupt noch als Staatsbürger anzuerkennen und Papiere
auszustellen.
Systematischer Zynismus als Strategie zur Zermürbung.
Weitere Fragen sind .“Was ist die Hauptstadt deines Landes? Wer
ist
der Präsident deines Landes? Kennst du ein russisches oder
weissrussisches
Lied? Kannst du mir deinen Heimatort auf der Landkarte zeigen? Es wird ja
grundsätzlich angenommen, dass die Menschen absichtlich ihre Identität
verschleiern.Deshalb werden sie z.B geködert mit einer Arbeitserlaubnis,
falls sie ihre
Identität preisgeben. Den Job müssten sie sich natürlich selber suchen
und
obendrein würden sie sowieso recht schnell abgeschoben, weil eine Identität,
die
den Behörden nicht passt, wird sowieso meistens nicht geglaubt.
Gelegentlich wurden Befragungen auch vom Leiter der zustaändigen Behörde
in
Ansbach, Meisner durchgeführt.
Ein Insasse des Lagers ist schon seit 11 Jahren in Deutschland, hat
Freunde
und Bekannte hier und entspricht daher so überhaupt nicht dem Bild des
gerade
frisch Eingetroffenen , der sich gar nicht erst hier integrieren soll.
Seine
bestehenden Beziehungen werden zerschlagen, da er aus Bamberg kommt und
wegen der Residenzpflicht nicht dorthin fahren darf. Ein anderer sitzt in
diesem
Lager, dessen Eltern schon als ZwangsarbeiterInnen in Deutschland arbeiten
mussten und dessen Mutter eine Entschädigung von 400DM vom roten Kreuz
bekam!
Ein Insasse beschrieb seine Eindrücke über das Lager sehr subjektiv als
„Hochsicherheitstrakt mit Freigang“ und äußerte,
Abschiebehaft wäre
noch besser als dieses Lager, denn 1.) das Essen sei besser, 2.) es sei
möglich Besuch zu empfangen,, 3.)Es gäbe Fernsehen und Radio, 4.) der
Aufenthalt
sei begrenzt, nach spätestens 18 Monaten muß die Abschiebehaft beendet
werden,
alle 3 Monate wird sie überprüft, während der Aufenthalt im
Abschiebelager
unbegrenzt ist.