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3.3 Abschottung nach außen und „Grenzsicherung“ Die kapitalistische Globalisierung hat nicht nur die Fluchtursachen durch Zerstörung der Lebensgrundlagen und Unterwerfung der Nationalökonomien unter die Konkurrenz des Weltmarktes vervielfacht, sondern gleichzeitig erleichterte Möglichkeiten und Wege der Migration geschaffen. Im Jahr 2001 gab es auf der Welt ca. 21 Mio. Flüchtlinge, Asylsuchende und Binnenvertriebene[1]. Nach wie vor bewegt sich der Großteil der Flüchtlinge in der Welt außerhalb der westlichen Zentren. Die meisten fliehen innerhalb ihres Landes oder in angrenzende Nachbarländer. Nur ganz wenige schaffen es bis nach Westeuropa. Die Zahl der Asylbewerber in Europa betrug 2001 ca. 354.000[2]. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Einreisewilligen nach Europa durch verbesserte Kommunikation und Infrastruktur zu. Die EU reagierte darauf mit einer verstärkten Sicherung ihrer Außengrenzen. Vor allem der Seeweg über die Meerenge von Gibraltar, die Küsten Italiens und die Grenzen nach Osteuropa werden zunehmend überwacht[3]. Aber auch neue Wege im Kampf gegen „illegale Einwanderung“ werden beschritten: So werden zunehmend Herkunfts- und Transitländer dabei unterstützt, Wanderungsbewegungen frühzeitig aufzuhalten – wenn nötig, mit polizeilichen Mitteln. 3.1.1 Maßnahmen der BRD Der Bundesgrenzschutz hat nach der Wiedervereinigung sein Hauptaugenmerk auf die Bekämpfung illegaler Einwanderung gelegt. Er erhielt dafür im Bundesgrenzschutzgesetz von 1994 (novelliert 1998) weitreichende Befugnisse: Neben der Überwachung der Grenze mit Hilfe modernster Technik wie Nachtsichtgeräten, Wärmebildgeräten, Telebildanlagen (zur Übertragung von Fahndungsfotos und Fingerabdrücken), Spürgeräten zur Auffindung von Kohlendioxyd in Containern und Großtransportern, Hubschraubern, Streifenbooten und Diensthunden haben die Beamten die Möglichkeit, innerhalb der 30-Kilometer-Zone im Hinterland des Grenzbereichs sowie auf Bahnhöfen, in Zügen und auf Flughäfen anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Außerdem besteht die Möglichkeit, verdeckte Ermittler und den verdeckten Einsatz technischer Mittel wie Aufnahmegeräte und Kameras einzusetzen. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, wurde die finanzielle und personelle Ausstattung der Bundespolizei Schritt für Schritt angehoben. Der Etat stieg von 1841,5 Mio DM 1992 auf 2859,5 Mio DM 1997, die Personalstärke erhöhte sich von 1992 (34.733) bis 1996 (41.018)[4] ebenfalls stark, seitdem ist sie wieder etwas gesunken (1999: 38.829)[5]. Die Folgen dieser Hochrüstung sind leicht nachzuvollziehen. Um trotzdem über die Grenzen zu kommen, nehmen Immigrant/innen und deren Fluchthelfer/innen immer riskantere Routen und Möglichkeiten in Kauf, nicht selten unter Gefährdung ihres Lebens. Nach einer Dokumentation über die „Deutsche Flüchtlingspolitik und deren tödliche Folgen“ der Antirassistischen Initiative Berlin e.V. (ARI)[6] starben zwischen 1993 und 2001 nachweislich „mindestens 130 Menschen auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen. Allein 100 Personen starben an den deutschen Ost-Grenzen. 343 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt zum Teil erhebliche Verletzungen, davon 209 an den deutschen Ost-Grenzen.“[7]. In die Kritik geraten sind außerdem die „verdachts- und ereignisunabhängigen“ Kontrollen von BGS und Länderpolizei. In der Praxis werden überwiegend Migrant/innen, Berber/innen und andere „auffällige“ Personen kontrolliert. Diese Vorselektion anhand von Äußerlichkeiten entspricht den rassistischen Implikationen der Kontrollziele. Internationale, organisierte Kriminalität, Drogen- und Menschenhandel und illegale Einreise und Aufenthalt sollen aufgedeckt werden. Die Erfolge sind dabei eher spärlich: Laut den „Ergebnissen einer achtmonatigen Auswertung von ereignisunabhängigen Zugkontrollen 1997/98 in Bayern im Rahmen des ‚Fahndungskonzepts Schiene’“ waren „rund drei Viertel der aufgegriffenen Menschen (...) Flüchtlinge im Asylverfahren oder Geduldete, die gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung verstoßen, d.h. den Bezirk ihrer Ausländerbehörde verlassen hatten. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Asylverfahrens- bzw. Ausländergesetz.“[8]. Zu den erweiterten Möglichkeiten des BGS beim Grenzschutz und der Verlegung der Grenzen nach innen kommt die verstärkte Einbeziehung der Bevölkerung. Neben der Einstellung von sogenannten „grenzpolizeilichen Unterstützungskräften“, die 1993 aus der lokalen Bevölkerung zusammengesetzt und im Eiltempo geschult wurden[9], ist vor allem die Einrichtung sogenannter „Bürgertelefone“ erwähnenswert, bei denen Bürger/innen auffallende Menschen direkt beim BGS melden können. Laut Dietrich gehen 60 bis 70 Prozent der erfolgten Identitätskontrollen auf Hinweise aus der Bevölkerung zurück, eine wahre „Lawine an Informationen“ gehe beim BGS ein[10]. Ende April 2001 wurde außerdem bekannt, dass auch der Bundesnachrichtendienst (BND) die Bekämpfung „illegaler Migration“ als eine ihrer zukünftigen Hauptaufgaben ansieht[11]. Demnach sei es nötig, neben der Abschottung der Grenzen präventive Maßnahmen in den Herkunftsländen zu ergreifen. Die Ausmaße der „Schleuserkriminalität“ seien inzwischen beängstigend, Mafiabanden und organisierte Kriminalität erzielten Milliardengewinne. Diese Erschließung eines neuen Aufgabenfeldes für den BND ist aber nicht nur als Strategie zu sehen, Budgetkürzungen vorzubeugen und die eigene Existenz nach Ende der Blockkonfrontation zu rechtfertigen[12]. Darüber hinaus macht das Engagement des Auslandsgeheimdienstes deutlich, wie sehr die Verhinderung von (illegaler) Migration zu einem politischen Brisanzthema geworden ist. Nachdem auch die Verantwortlichen in Politik und bei der Polizei erkennen mussten, dass Grenzsicherung allein Einwanderung nicht verhindern kann, werden neue Wege und Konzepte gesucht und ausprobiert. Auffallend ist dabei nicht nur die verstärkte Zusammenarbeit und Koordination zwischen verschiedenen Behörden (Landespolizei, BGS, Zollfahndung, Arbeitsämter, BND, Staatsanwaltschaften etc.), sondern auch die Einbeziehung der Bevölkerung und privater Körperschaften und Unternehmen. So raten verschiedene Industrie- und Handelskammern Taxifahrern – in Absprache u.a. mit dem BGS, der Staatsanwaltschaft, den Landesverbänden Taxi/Mietwagenverkehr, den Verkehrs- und Ordnungsämtern – Fahrgäste, die nach dem „äußeren Erscheinungsbild“ illegal eingereist sein könnten, direkt der Polizei zu melden. Hintergrund waren die Verurteilungen von Taxifahrern wegen Beihilfe zur illegalen Einreise beziehungsweise zum illegalen Aufenthalt (durch die Ausübung ihres Berufes, nämlich den Transport innerhalb Deutschlands!) zu Haftstrafen ohne Bewährung ab 1996[13]. Eine weitere Strategie besteht darin, bilaterale Abkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten abzuschließen, die „Schleuserkriminalität“ wirksamer bekämpfen helfen sollen. Zu diesem Zweck wurde beispielsweise Polen im Rahmen des „deutsch-polnischen Abkommens über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswirkungen von Wanderungsbewegungen“ 120 Mio. DM Finanzhilfe für den Aufbau von Polizei und Grenzschutz gewährt[14]. Übernahmeabkommen gibt es neben Polen auch mit Rumänien (1992), der Schweiz (1993), mit Kroatien, Bulgarien und der Tschechischen Republik (1994). Dadurch werden die Außengrenzen der EU quasi weiter nach Osten gelegt. Im Zuge der EU-Osterweiterung ist sowieso eine Angleichung der Visa- und Asylpolitik der Beitrittsstaaten an EU-Norm gefordert[15]. 3.1.2 Europäische Maßnahmen Bereits seit Mitte der 80er Jahre beschäftigt sich die Europäische Union, namentlich der Ministerrat und die EU-Kommission, mit Einwanderungsfragen, Visa, Asylsuchenden und Grenzkontrollen. Außerdem wurden Gremien geschaffen, die außerhalb parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle die Politik in Sachen Einwanderung, Flucht und Grenzsicherheit bestimmen und koordinieren[16]. Dazu gehören z.B. die 1996 von der EU-Kommission eingesetzte Ad-hoc-Gruppe Einwanderung, die u.a. für die Festlegung von Visaauflagen, die Sanktionierung von Fluggesellschaften und den Ausschluss von Mehrfach-Asylantragsstellungen verantwortlich ist, oder das „Centre for Information, Discussion and Exchange on the Crossing of Borders and Immigration“ (CIREFl)[17]. 1985 unterzeichneten die Regierungen Frankreichs, der BRD und der Benelux-Staaten das erste Schengener Abkommen, das den freien Verkehr, d.h. die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zum Ziel hatte. Im Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) von 1990, welches das Schengen-Abkommen konkretisieren soll, liegt der Hauptschwerpunkt jedoch auf den sog. „kompensatorischen Maßnahmen“ zur Verhinderung eines angeblich drohenden „Sicherheitsdefizits“. Mit der Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ging darum eine Verschärfung der Kontrollen der Außengrenzen einher[18]. Heute beteiligen sich 15 Länder an der Schengen-Zusammenarbeit: alle EU-Länder außer Irland und Großbritannien sowie die Nicht-EU-Länder Norwegen und Island. Die verschärften Grenzkontrollen an den Außengrenzen sehen u.a. eine Identitätsüberprüfung, die Kontrolle von Fahrzeugen und Gepäck sowie eine fahndungstechnische Überprüfung aller Drittausländer (also aus Nicht-EU-Ländern) vor. Auch die Politik der Visavergabe wurde verschärft. Im Einklang mit den Schengen-Staaten weitete die Bundesrepublik die Visumspflicht auf über 130 Staaten aus, demgegenüber stehen lediglich 48 Staaten, deren Bürger/innen in allen EU-Staaten von der Visumspflicht befreit sind. Darüber hinaus werden, wie im Falle von Jugoslawien, „Länder mit hohem Migrationsdruck“ z.B. durch Bürgerkriege ad hoc in die „schwarze Liste“ aufgenommen[19]. Selbst für Touristenvisa bestehen hohe Anforderungen wie der Nachweis der Bonität der Gastgeber/innen, ein Rückflugticket und ein Vermögensnachweis der Antragssteller/innen. Die Visavergabe erfolgt generell für drei Monate, eine Ablehnung ist ohne Gründe und Widerspruchsmöglichkeit möglich. Außerdem gilt eine Ablehnung seit den Schengener Vereinbarungen für alle EU-Staaten. Auch der Bereich der Flüchtlingspolitik wird im SDÜ verhandelt. Demnach gilt in Europa das Prinzip des „ersten Asyllandes“. Asylsuchende sollen danach in dem Schengen-Land einen Antrag stellen, in das sie zuerst eingereist sind. Bei einer Ablehnung gilt diese für alle Schengen-Staaten, d.h. die Flüchtlinge haben nicht mehr die Chance, in einem anderen Land der EU Asyl zu erhalten, wodurch die Weiterwanderungsmöglichkeiten extrem begrenzt sind. Das SDÜ ermöglicht und fördert weiterhin die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit der Schengen-Staaten. Konkret wird der Austausch von Informationen über Straftäter oder zur Verhinderung von Straftaten ausgeweitet, wozu auch sog. „Schlepper- und Schleusertätigkeiten“ zählen (s. Punkt 2.4). Dazu gehören auch die sog. „carrier sanctions“, Strafen gegen Transportunternehmen, die Menschen ohne (gültige) Papiere befördern[20]. Unabhängig von den Bestimmungen im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit gibt es auch innerhalb der EU weitreichende Verschärfungen in der Migrations- und Asylpolitik.[21] Neben den Regelungen in der Asylpolitik (z.B. das Prinzip des „sicheren Drittstaates“ oder des „offensichtlich unbegründeten Asylantrags“) haben sich die Bemühungen der EU-Länder verstärkt, Druck auf die Herkunftsländer auszuüben und die legalen Einreisemöglichkeiten in die EU zu beschränken. Neben den bereits erwähnten Übernahmeabkommen (vgl. Punkt 2.3.1) versuchen die Europäischen Staaten, präventiv in Krisenregionen einzugreifen, um Flüchtlingsströme nach Europa bereits weit vor den Grenzen aufzuhalten. Zunächst wurde das Konzept des „vorübergehenden Schutzes“ als Alternative zu Asylgewährung entwickelt. Demnach sollen Flüchtlinge aus Krisenregionen nur vorübergehend, z.B. mit einer Duldung, aufgenommen und nach Ende des Konfliktes sofort wieder abgeschoben werden. Das führte jedoch oftmals zu jahrelangen Aufenthalten in Unsicherheit und ohne die Perspektive einer Eingliederung in die Gesellschaft des Aufnahmelandes[22]. 1998 wird in einem Strategiepapier zur Migrations- und Asylpolitik der EU des österreichischen Ratsvorsitzes zum ersten Mal offen die neue Stoßrichtung der Politik genannt: Die EU solle sich „bei der Bekämpfung von Flüchtlings- und Migrationsströmen (...) ihres ‚internationalen politischen und ökonomischen Gewichts’ bewusst werden und dieses auch anwenden“[23]. Das bedeutet, dass die EU in Zukunft nicht nur die Flüchtlinge an den Grenzen, sondern bereits im Heimatland, wenn nötig mit polizeilichen Mitteln, bekämpfen soll. Ökonomische Druckmittel, wie die Gewährung von Entwicklungshilfe je nach Kooperationswille sowie „friedenserzwingende“ und „friedenssichernde Maßnahmen“ sollen dazu eingesetzt werden, Konflikte frühzeitig einzudämmen bzw. zu beseitigen, mit dem Ziel der Flüchtlingsabwehr. Außerdem wird gefordert, auf Herkunftsländer Druck auszuüben, damit diese bereits illegale Flüchtlingsströme aufhalten. Zum ersten Mal systematisch umgesetzt wurde die sog. „Hilfe vor Ort“ erstmals während des Kosovokrieges 1999[24]. Ziel dieser Strategie war es, Flüchtlingen bereits jeden legalen Weg Richtung Westeuropa zu versperren, indem sie in Flüchtlingslagern vor Ort untergebracht wurden. In den hastig aufgebauten Zeltlagern in Albanien und Mazedonien, ganz in der Nähe der Kriegshandlungen, befanden sich die Flüchtlinge in „de facto Gefangenschaft“[25]. Lediglich knapp 90.000 von fast einer Million Flüchtlingen fanden Schutz in der EU, die meisten mussten inzwischen wieder mehr oder weniger freiwillig zurückkehren, obwohl im Kosovo nach Ende des Krieges an die 300.000 Angehörige von Minderheiten (vor allem Serben, Roma und Juden) von kosovo-albanischen Nationalisten vertrieben wurden. Mit der Bekämpfung von Fluchtursachen hat das nichts zu tun, eher schon mit einer Bekämpfung der Flüchtlinge. Nachdem die legale Einreise nach Europa beinahe unmöglich gemacht wurde, geraten jetzt sogenannte „Menschenschmuggler“ unter der Vorgabe einer Bekämpfung „Organisierter Kriminalität“ ins Visier der Regierungen. Damit sollen illegale Wanderungsbewegungen weit vor den Grenzen Europas bereits aufgehalten werden (obwohl die Wandernden meist erst mit dem Überqueren der Schengen-Außengrenzen eine illegale Handlung begehen). Beispielhaft sei hier nur auf den Beschluss des Rats der Justiz- und Innenminister der EU (“Rechtliche und innere Angelegenheiten“ – RIA-Rat) vom März 2001 hingewiesen, „eine Sondereinheit von 30 Polizei- und Einwanderungsbeamten nach Bosnien und Kroatien zu entsenden, mit dem Auftrag, den Behörden dieser Länder bei der Kontrolle der Grenzen und der Jagd nach Migranten ‚beizustehen’.“[26]. 3.2 „Menschenhändler“ und Fluchthelfer Der Kampf gegen „illegale Einwanderung“ wird nicht nur in Deutschland meist als Kampf gegen „Menschenhandel/-schmuggel“ und „Organisierte Kriminalität“ (OK) geführt. Beide Begriffe sind umstritten und verschweigen mehr als sie sagen. Im Zuge der verschärften Einreisebedingungen und Grenzüberwachungen stieg notgedrungen auch die Zahl derer, die professionelle Hilfe beim Grenzübertritt in Anspruch nehmen. Dass es sich dabei z.T. auch um kriminelle Banden handelt, kann und soll nicht bestritten werden. Differenzierte Betrachtung ist dennoch nötig. Die Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) aus Berlin hat anhand von Interviews mit Flüchtlingen die unterschiedlichen Erfahrungen mit Fluchthelfer/innen dokumentiert: „Schon der Begriff „Fluchthilfeorganisation“ basiert auf einer Vorstellung, die mit der Realität meistens nicht übereinstimmt, nämlich der Vorstellung einer kohärenten Organisationsstruktur. Vielmehr handelt es sich in vielen Fällen um Ad-hoc-Zusammenhänge. Dabei können verschiedene Fluchthilfegruppen mit kommerziellen, politischen oder (...) humanitären Zielen stehen und sich gegenseitig ergänzen. Fluchthilfe ist ein durchaus facettenreiches Phänomen, wobei die Grenzen zwischen den einzelnen Formen fließend sind.“[27] Noch bis in die 80er Jahre galt Fluchthilfe als nichts Anrüchiges, im Gegenteil, die Taten der Fluchthelfer/innen wurden teilweise in den westlichen Medien gefeiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in einem Urteil 1980 fest, dass auch für eine Hilfeleistung an einem Menschen in Not Vergütung verlangt werden könne. In dem konkreten Fall forderte ein Fluchthelfer 10.000 DM von einem westdeutschen Auftraggeber für den – misslungenen! – Versuch, einen DDR-Bürger über die deutsch-deutsche Grenze zu „schleusen“. Diese Forderung sei nicht überhöht und die Hilfeleistung beruhe – so der Senat – auf „billigenswerten, ja edlen Motiven“.[28] Solange die meisten Flüchtlinge aus den Warschauer-Pakt-Staaten kamen, waren sie als politische Flüchtlinge willkommen, ihre Flucht wurde z.T. ideologisch instrumentalisiert. Diese positive Beurteilung sowohl der Flüchtlinge wie der Grenzübertritts-Helfer/innen hat sich in der Zwischenzeit, insbesondere nach dem Ende des „realen Sozialismus“, diametral gewandelt. Wann immer von Fluchthilfe zu lesen ist, wird von „Kriminellen“ gesprochen, die die Notlage der Flüchtlinge schamlos ausnutzten, um sie zu horrenden Preisen ohne Rücksicht auf deren Leben über die Grenzen zu schmuggeln. Dabei wird verschwiegen, dass nicht die Fluchthelfer/innen, sondern die EU für die Erhöhung der Risiken verantwortlich ist: Wenn die Kontrollen immer umfangreicher und intensiver werden, wird es immer schwieriger, gefahrlose Wege nach Westeuropa zu finden, demgemäss steigen auch die Preise[29]. Nach dem Jahresbericht des Bundesgrenzschutzes (BGS) wurden 1999 37.789 unerlaubte Grenzübertritte in die BRD registriert. 3.410 „Schleuser“ wurden festgenommen, die 11.101 Papierlose in die BRD gebracht hatten. Die meisten der geschleusten Personen kamen aus nichteuropäischen Ländern (Afghanistan, Irak, Sri Lanka, Indien, China), dazu aus Jugoslawien. Von dort kamen auch die meisten „Schleuser“, gefolgt von Tschechen, Deutschen und Polen. Natürlich ist eine Bewertung dieser Zahlen nicht einfach. Die Statistiken schwanken, je nachdem wie kontrolliert wird, worauf der BGS sich konzentriert etc. Dennoch lassen sich zwei Erkenntnisse festhalten: Mehr als zwei Drittel der Aufgegriffenen hat versucht, ohne Hilfe einzureisen. Dies ist also nach wie vor möglich und wird auch getan. Und zweitens: die spontane, „kleine“ Fluchthilfe von Ortskundigen (Tschechen, Polen und Deutschen) scheint zu überwiegen. „Kriminelle Netzwerke“, die Flüchtlinge vom Heimat- ins Zielland begleiten, lassen sich kaum finden. Anzunehmen ist eher, dass das Bedrohungsszenario „Menschenhandel“ bewusst aufgebauscht wird, um den massiven Ausbau der Grenzsicherung und der Kontrolldichte in Deutschland zu rechtfertigen. Die quantitative Überbewertung von Fluchthilfe geht einher mit inhaltlichen Übertreibungen. Es gilt deshalb zu unterscheiden zwischen Fluchthilfe aus humanitären Erwägungen, kommerzieller und krimineller Fluchthilfe. Humanitäre Fluchthilfe ist meist spontan und unorganisiert. Üblich sind das Mitnehmen von Freunden und/oder Bekannten durch erfahrene Pendelmigrant/innen oder Verwandtschafts-/Nachbarschaftshilfe von Landsleuten. Dabei werden meist nur die Unkosten in Rechnung gestellt[30]. In den meisten osteuropäischen Ländern besteht kein Visumszwang, sodass die Reise bis vor die polnisch-deutsche oder tschechisch-deutsche Grenze legal erfolgen kann[31]. Die Organisation des kompletten Reiseweges bereits im Heimatland ist eher selten[32]. Solche „Paketreisen“ werden meist von kommerziellen oder kriminellen Netzwerken angeboten und sind sehr teuer, enthalten aber z.T. auch Garantien: So wird das Geld bei einem Vermittler hinterlegt, der es erst bei einer gelungenen Einreise an den/die Fluchthelfer/in auszahlt. Die kommerzielle Fluchthilfe ist eine Dienstleistung, die nach Marktgesetzen funktioniert: Steigt die Nachfrage oder das Risiko, erhöhen sich die Preise. Gleichzeitig sind kommerzielle Grenzübertritts-Helfer/innen daran interessiert, gute Arbeit zu leisten, um weiterempfohlen zu werden[33]. Die Gefahr, an kriminelle Banden oder Betrüger zu geraten, besteht dennoch für die Migrant/innen in hohem Maße. Da nur mündliche Verträge existieren und das Geschäft auf Vertrauen basiert, sind die Reisewilligen den Fluchthelfer/innen nahezu ausgeliefert. Diese Situation wird natürlich von einigen ausgenutzt, die ihre „Kund/innen“ bestehlen, ihnen überhöhte Preise abnehmen oder mitten im Grenzgebiet absetzen, wo sie leicht von Polizei und BGS aufgegriffen werden. Die „Anwerbung“ ist dabei eher die Ausnahme[34], mit Ausnahme des Schmuggels von Frauen zum Zwecke der Prostitution, die oftmals mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt oder einfach verschleppt werden[35]. Und selbst Prostituierte, die sich bewusst für eine Einreise nach Deutschland entschieden, sind sich z.T. über die rechtlichen Folgen und Arbeitsbedingungen nicht im klaren: Die Frauen sind völlig von ihrem Zuhälter abhängig, der ihnen meist ihre Papiere abnimmt und auch ihre Abschiebung mit einkalkuliert[36]. 3.3 Frauen auf der Flucht Selbstverständlich gilt alles bisher gesagte in gleicher Weise für Männer und Frauen. Frauen haben aber bereits auf der Flucht, beim Grenzübertritt und später im Asylverfahren, bei der Wohnungs- und Arbeitssuche und anderen Bereichen mit größeren Probleme zu kämpfen als Männer. Weltweit, so wird geschätzt, sind etwa 80% der Flüchtlinge Frauen[37], oft mit ihren Kindern und nur zum Teil von Männern begleitet. Die Gründe dafür liegen in der „neuen Kriegsführung“, bei der in zunehmendem Maße Opfer unter der Zivilbevölkerung zu verzeichnen sind, in der Tatsache, dass weltweit Frauen eher von Armut betroffen sind als Männer und dass neben der gleichermaßen für Männer und Frauen vorhandenen Verfolgung frauenspezifische Formen der Verfolgung existieren[38]. Dazu zählen z. B. Genitalverstümmelung, Zwangsheirat oder spezielle gesetzliche Beschränkungen für und Bestrafungen von Frauen. Bei einer politischen Betätigung von Frauen werden diese zudem nicht nur für ihr oppositionelles Engagement, sondern deshalb verfolgt, weil sie sich als Frauen politisch betätigen. Und: „Frauen migrieren (...) nicht nur, um der Ausbeutung zu entkommen, sondern auch um die ausbeutende, materielle familiäre Verpflichtung zu erfüllen.“[39] Bereits die Vorbereitungen einer (zwangsweisen) Migration gestalten sich für Frauen ungleich schwieriger, weil in vielen Ländern die Männer für die Dinge des öffentlichen Lebens zuständig sind und die Frauen aus diesem Grund kaum Erfahrungen im Umgang mit Behörden, Formularen und der Kommunikation mit (fremden) Männern haben. Erschwerend kommt hinzu, dass den Frauen in der Regel weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, sowohl finanziell als auch bildungsmäßig. Frauen stellen in vielen Herkunftsländern den größten Anteil der (ohnehin schon hohen) Analphabetenquote[40]. Die Gefahr des Betrugs ist deshalb ungleich höher, ebenso wie die der Abhängigkeit von (männlichen) Bekannten, Behördenmitarbeitern und Fluchthelfern. Auf der Flucht bzw. bei der Migration haben Frauen mit gewalttätigen und sexuellen Übergriffen zu kämpfen. Nicht wenige Männer nutzen die relative Hilflosigkeit der alleinreisenden Frauen zu ihrem Vorteil aus und lassen sich ihre Hilfe durch sexuelle „Gefälligkeiten“ bezahlen. Auch durch die Asylgesetzgebung und während des Asylverfahrens sind Frauen größeren Benachteiligungen ausgesetzt. Wie bereits erwähnt, werden frauenspezifische Fluchtgründe weiterhin nicht als asylrelevant anerkannt. Im Asylverfahren selbst müssen die Frauen umfassend und präzise von ihrem Verfolgungsschicksal erzählen, was ihnen insbesondere bei sexueller Gewalt z. B. aufgrund von Traumatisierungen nicht möglich ist. Potts/Prasske weisen außerdem darauf hin, dass „Frauen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Stellung im Heimatland normalerweise von Männern der Familie in der Öffentlichkeit vertreten werden, und möglicherweise sogar dem Verbot unterliegen, mit fremden Männern zu sprechen, (...) nun gegenüber der von Männern dominierten deutschen Institution [dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Anm. d. Verf.] zu genau diesem ungewohnten oder sanktionierten Verhalten verpflichtet [sind].“[41] Erschwerend kommt noch hinzu, dass das Sprechen über Sexualität in einigen Gesellschaften generell tabuisiert ist und die Frauen bei erlittener sexueller Gewalt zudem Sanktionen der Familie oder eigenen Exilgruppe fürchten müssen. Die Praxis des Asylverfahrens zeigt obendrein, dass Frauen häufiger als Männern ihre politische Betätigung nicht geglaubt oder als „Mitläufertum“ abgewertet wird. Der Tatsache, dass unter anderen gesellschaftlichen Bedingungen auch die politische Arbeit insbesondere von Frauen andere Formen annimmt (z. B. das Verstecken und die Versorgung von gesuchten Rebellen o. ä.), wird nicht Rechnung getragen[42]. In den Sammelunterkünften und Lagern in der BRD sind Frauen, insbesondere alleinstehende, nur unzureichend vor sexuellen Übergriffen geschützt. Oftmals existieren keine getrennten Waschräume, oder dementsprechende Vereinbarungen werden nicht eingehalten. [1] Quelle: UNHCR [2] Quelle: UNHCR [3] vgl. z.B. Aierbe/Acoge in: AutorInnenkollektiv (Hg.) 2000, S. 185-202, Alt 1999, S. 336ff. u.a. [4] Zahlen aus: Alt 1999, S.337 [5] Quelle: Bundesgrenzschutz. Online im Internet: www.bundesgrenzschutz.de [25.03.2002] [6] ARI e.V. (Hg.), 2001. [7] ARI e.V. (Hg.) 2001, S.1. [8] Kant 2000 [9] Dietrich in: Dominik u.a. (Hg.) 1999, S. 302 [10] ebd., S. 307f. [11] Vgl. Gebauer in: Spiegel 2001 [12] Vgl. John in: ak 2001 [13] Dietrich in: Dominik u.a. (Hg.) 1999, S. 310ff. [14] Alt 1999, S. 336 [15] Polen setzte auf Druck der westeuropäischen Staaten schon früh ein eigenes Abschiebesystem in Gang. Seit 1996/7 sind in Polen 24 Abschiebegefängnisse in Betrieb. In Tschechien wurde auf Druck Deutschlands Ende 1998 das erste Abschiebegefängnis nahe der deutschen Grenze eröffnet, seit Oktober 2000 gibt es ein zweites an der österreichischen Grenze. Vgl. John 2001 [16] Durch die Integration der grenzpolizeilichen und Strafverfolgungsaspekte in die sogenannte Dritte Säule der EU (Zusammenarbeit Innen- und Justizpolitik) sind diese der Kontrolle und Entscheidungsmacht des Europa-Parlaments und der nationalen Parlamente entzogen (Dietrich in: Domink u.a. 1999, S. 5). [17] Redaktion 2000, S. 2 [18] Busch 2001, S. 9 [19] Busch 2001, S. 10f. [20] Busch 2001, S. 12 [21] Busch 2001, S. 18ff. [22] Busch 2001, S. 20f. [23] ebd., S. 22 [24] ebd., S. 24ff. [25] ebd., S. 27 [26] Busch 2001, S.34, mit einem Zitat aus The Guardien, 16.03.01 [27] Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat (Hg.) 1998, S. 35. [28] FFM 1999 [29]Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat (Hg.) 1998, S. 111ff. [30] Alt 1999, S. 130 [31] „70 Prozent der über die polnisch-deutsche Grenze heimlich in die Bundesrepublik Eingereisten befanden sich nach Schätzung der polnischen Grenzpolizei im Nachbarland in völliger Legalität.“ (Dietrich in: Dominik u.a. (Hg.) 1999, S. 196). [32] Alt 1999, S. 130 [33] Vgl. Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat (Hg.) 1998 [34]Alt 1999, S. 128 [35] vgl. Krüger in BUKO (Hg.) 1995, S.45ff. [36] ebd. [37] Potts/Prasske 1993, S. 17 [38] ebd. [39] Gail Pheterson, zit. n. Krüger in BUKO (Hg.)1995, S. 50 [40] Potts/Prasske 1993 [41] Potts/Prasske 1993, S. 35. Allerdings ist von Seiten des Bundesamtes Bewegung in diese Sache geraten. So gibt es inzwischen geschulte Mitarbeiterinnen. [42] Potts/Prasske 1993 |