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1        „...dass der Mensch das höchste Wesen für den Menschen sei...“

 

Die Auseinandersetzung über Zuwanderung, Migration und Flucht ist in der BRD geprägt von Abschottung, Nützlichkeitsüberlegungen und Fremdenfeindlichkeit. In der Regel wird von Ausländern gesprochen, ohne dass diese als konkrete Subjekte und handelnde Individuen wahrgenommen werden. Die Situation jedoch, in der sich Migrant/innen, insbesondere ohne festen Aufenthaltsstatus, in Deutschland wiederfinden, fordert geradezu heraus, Stellung zu beziehen: Wie könnte ein Umgang mit Menschen anderer Herkunft aussehen, der nicht geprägt ist von Rassismus, Vorurteilen, Instrumentalisierung und Verwertung?

Die entscheidende Kategorie muss die Würde des einzelne Menschen sein. Die Abstraktionen, denen wir im täglichen Leben unterworfen sind, die Subtrahierung von unseren konkreten Bedürfnissen und Wünschen, Gefühlen und Träumen sind Zeichen der Entmenschlichung und als solche Vorstufen von Barbarei und Vernichtung. Die Bestimmung eines Wertes von Menschen, abhängig von einseitigen Beurteilungskriterien, und die sich anschließende Ver-Wertung stellen die Negation der Individualität und Würde des Einzelnen dar.

Für eine umfassende Wahrung der Würde und Einzigartigkeit jedes Menschen muss jedoch die Gesellschafts-Bezogenheit der Menschen mitgedacht und mitbeachtet werden. Die universellen Rechte der Menschen, mithin das „Recht auf Rechte“, die Selbstentfaltung und Würdigkeit müssen auf ihre Durchsetzbarkeit und Verwirklichung hin überprüft werden. Und die gesellschaftlichen Bedingungen verhindern die Würdigkeit einiger Menschen in Deutschland, oder schränken sie eklatant ein. Mithilfe von Gesetzen werden Menschen zu Bürger/innen zweiter, dritter oder vierter Klasse gemacht oder ganz aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Migrant/innen werden nicht nur verbal in „nützliche“ und „überflüssige“, in berechtigt und unberechtigt Zugewanderte eingeteilt. Am unteren Ende dieser Einteilung stehen die sogenannten „Illegalen“, denen jegliche Rechte und ein würdevolles und menschliches Leben verweigert werden. Gleichzeitig werden Außengrenzen verstärkt und neue, innere Grenzen geschaffen:

„Die Grenzen differenzieren und vervielfältigen sich: Sie begrenzen den gesellschaftlichen Raum nicht mehr lediglich von außen, der gesellschaftliche Raum wird vielmehr zunehmend mit einem Kontrollnetz überzogen, das ihm seine spezifische Form gibt und wie eine allgegenwärtige Grenze funktioniert.“[1]

Mit den Widrigkeiten des Alltags derer, denen der Zugang zu den Ressourcen und zur Teilhabe an der Gesellschaft konsequent versperrt wird, sind all jene konfrontiert, die sich die Hilfe zur Aufgabe gemacht haben.

Hilfe bedeutet dabei nicht nur die karitative, praktische Nächstenliebe, sie ist gleichermaßen subjektive Parteinahme und Empathie[2]. Parteinahme meint erst mal die Einforderung gleicher Rechte für alle und die Garantie fundamentaler Rechte auf Leben, Gesundheit, persönliche Entfaltung und Teilhabe. Es bedarf also einer

„Erweiterung der Partizipationschancen“, bei der es „weder bloß um die Durchsetzung einer gerechteren Verteilung materieller und immaterieller Güter noch bloß um die Durchsetzung erweiterter Freiheitsspielräume für individuelle (und auch abweichende) Entwürfe der Selbstverwirklichung, sondern nach wie vor um das Spannungsverhältnis zwischen beiden“[3] geht.

 Nur so lässt sich eine Basis schaffen, von der aus die Bedürfnisse der Einzelnen in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung gestellt werden können, von der aus die Menschen selbst auf ein Ende der Herrschafts-, Unterdrückungs- und Ausbeutungsverhältnisse hinarbeiten können. Die

„pädagogisch initiierten Aneignungsprozesse [müssen] eine Befreiung des Subjekts aus der Abhängigkeit von seinen eigenen Lebensumständen, also die Aneignung dieser und die Verfügung über sie ermöglichen (...)“[4].

Empathie bedeutet eine, dem Zustand des Gegenübers angemessene, emotionale Zuwendung, aus der ein prosoziales Verhalten erwächst, das sich jedoch nicht in bloßem Mitleid erschöpft[5]. Empathie setzt gleichermaßen eine gewisse kognitive und emotionale Distanz voraus, ebenso die Wahrnehmung des Gegenüber als selbstverantwortliches, einzigartiges und unabhängiges Subjekt. Die unmittelbaren Bedürfnisse des Klienten, dessen Nöte und Sorgen, müssen im Mittelpunkt des Betreuungsverhältnisses stehen. Empathie darf aber nicht zu Paternalismus werden. Allzu leicht werden gesellschaftliche Herrschaftsverhältnisse im Kleinen reproduziert.  Die Abhängigkeit, das Ausgeliefertsein der Migrant/innen blockiert weitgehend deren freie Entscheidung und Entfaltung.

Aus diesem Grund müssen Freiräume geschaffen und gemeinsam erkämpft werden, von denen aus die Betroffenen eigene Standpunkte und Perspektiven entwickeln können. Freiräume, in denen soziales Handeln, Kommunikation, Austausch, Liebe, Vertrauen, Zuneigung, Freundschaft, sprich: Leben stattfinden kann: „Würdig ist der Mensch nur in der hartnäckigen Revolte gegen seine Lage.“ (Albert Camus)[6].

 



[1] Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e.V. (Hg.) 1998, S. 13

[2] Nach Buchkremer sind „das parteiliche Interesse an Menschen in benachteiligten Lebenslagen“, sowie „das emanzipatorische Engagement zu Gunsten der und mit den AdressantInnen“ paradigmatische Grundsätze der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Wurzbacher 1997, S. 99)

[3] Müller 1990, S. 76f.

[4] Winkler 1990, S.46

[5] zur Definition von Empathie s. Kobayashi, S. 46

[6] zitiert nach: AutorInnenkollektiv (Hg.) 2000, S. 17

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