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7 Zusammenfassung: Chancen und Grenzen professioneller Hilfsangebote Bei der derzeitigen rechtlichen Lage ist die professionelle Flüchtlingsarbeit der Gefahr ausgesetzt, zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Repressions- und Abschreckungspolitik zu werden. Eine Vermittlung sozialpädagogischer Motive und Ziele mit staatlichen Vorgaben scheint kaum mehr möglich. Umso wichtiger ist eine klare sozialpolitische Position und Öffentlichkeitsarbeit. Bei den Diskussionen um Zuwanderung spielen die Menschen als Subjekte mit Wünschen, Sorgen und Nöten kaum eine Rolle, sondern erscheinen lediglich als Zahlen und Kostenfaktoren. Aufgabe engagierter Sozialarbeit wäre es, auf diesen Missstand hinzuweisen und eine Korrektur des öffentlichen Bildes von - nicht nur papierlosen – Flüchtlingen zu erreichen. Klar ist, dass sie sich damit in eine konfrontative Position gegenüber den staatlichen Organen und damit teilweise ihren Arbeitgebern stellt. Ebenso klar ist m. E. auch, dass Sozialpädagogen/innen und die Einrichtungsträger verstärkt auf die Zusammenarbeit mit politische Initiativen setzen sollten, um eine Verbesserung der Situation z.B. durch eine Legalisierung zu erreichen. Denn nur mit Hilfe einer starken und breiten gesellschaftlichen Bewegung, die die Zusammenhänge von Rassismus und deutscher Flüchtlingspolitik beleuchtet, können Positionen wie die oben beschriebenen an Einfluss gewinnen. Sozialpädagogen/innen
sind zudem dazu aufgerufen, die Grenzen legaler Hilfe soweit wie möglich
und verantwortbar zugunsten der Papierlosen zu verschieben. Sie sollten
immer die Würde des Menschen im Blick haben, wenn Hilfesuchende zu ihnen
kommen. Soll irgendwie eine Verbesserung der Situation von Papierlosen
erreicht werden, womit Hilfe über die Bereitstellung von Überlebensnotwendigem
hinaus möglich würde, müssen sich auch Sozialpädagogen/innen der
politischen Öffentlichkeits- und Medienarbeit stellen. Ganz deutlich sollte
dabei das Recht eines jeden Menschen werden, unabhängig vom Status würdig
überall dort zu leben, wo er oder sie das möchte. Die Bewertung und
Beschränkung dieses Wunsches liegt nicht im Ermessen eines anderen
Menschen oder eines Staates. Solange es aber Grenzen gibt zwischen Staaten
und Nationalitäten, zwischen „Ausländern“ und „Inländern“,
solange müssen alle unterstützt werden, die zur Überwindung und Auflösung
dieser Grenzen bereit sind. |